BLITZINFO

Blitzschutz:

Jedes Gebäude kann heute wirkungsvoll mit einer Blitzschutzanlage, bestehend aus äußerem und inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz), geschützt werden. Der äußere Blitzschutz sichert wie ein Faraday’scher Käfig das Gebäude gegen Funkenbildung bei der Ableitung der Blitzenergie.
In Deutschland ist eine Blitzschutzanlage für Versammlungsstätten, öffentliche Gebäude (u.a. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten), denkmalgeschützte und explosionsgefährdete Gebäude zwingend erforderlich.

Die Installation von Blitzschutz bei Arbeitsstätten und bei Wohngebäuden, soweit es nicht Hochhäuser sind, ist eine freiwillige Entscheidung des Unternehmers, Bauherren oder Gebäudeeigentümers. Für Neu- und Umbauten kann bei rechtzeitiger Planung eine Blitzschutzanlage oft zum Bruchteil eines Prozentes des Anlagenwertes realisiert werden – Sicherheit muss nicht teuer sein!

Richtwerte für eine äußere Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche von ca. 10m x 12m:

Blitzschutz gegen direkten Blitzeinschlag bei vorhandener funktionsfähiger Erdungsanlage (z. B. Fundamenterder mit Anschlussfahnen für Blitzschutz)
ca. 700 – 1000 €
Blitzschutz gegen direkten Blitzeinschlag bei nicht vorhandener funktionsfähiger Erdungsanlage ca. 1500 – 3000 €
Überspannungsschutz gegen direkten und indirekten Blitzschlag ca. 700 – 1200 €

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